AGB

AllgemeineGeschäftsbedingungen(AGB)

HotelundGaststättenbetriebsGmbH

Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich

1.DieseGeschäftsbedingungengeltenfürVerträgeüberdiemietweiseÜberlassungvonHotelzimmernzurBeherbergungundÜberlassungvonVeranstaltungsräumenzurDurchführungvonTagungen,Seminaren,Kongressen,Bankettenetc.sowieallefürdenKundenerbrachtenweiterenLeistungenundLieferungenderHotelundGaststättenbetriebsGmbH,nachfolgendHotelgenannt,(Hotelaufnahmevertrag).

2.DieUnter‐oderWeitervermietungderüberlassenenZimmerbzw.VeranstaltungsräumesowiedieNutzungderZimmerzuanderenalsBeherbergungszweckenbedürfendervorherigenschriftlichenZustimmungdesHotels.

3.GeschäftsbedingungendesKundenfindennurAnwendung,wenndiesvorherschriftlichvereinbartwurde.

II. Vertragsabschluss, Partner, Haftung; Verjährung

1.DerVertrag kommt durch dieAnnahmedesAntragsdesKundendurchdasHotelzustande.DemHotelstehtesfrei,dieZimmerbuchungschriftlichzubestätigen.2.VertragspartnersinddasHotelundderKunde.HateinDritterfürdenKundenbestellt,hafteterdemHotelgegenüberzusammenmitdemKundenalsGesamtschuldnerfüralleVerpflichtungenausdemHotelaufnahmevertrag,soferndemHoteleineentsprechendeErklärungdesDrittenvorliegt.3.AlleAnsprüchegegendasHotelverjährengrundsätzlichineinemJahrabdemBeginnderkenntnisabhängigenregelmäßigenVerjährungsfristdes§199Abs.1BGB.SchadensersatzansprücheverjährenkenntnisunabhängiginfünfJahren.DieVerjährungsverkürzungengeltennichtbeiAnsprüchen,dieaufeinervorsätzlichenodergrobfahrlässigenPflichtverletzungdesHotelsberuhen.4.DieseHaftungsbeschränkungundkurzeVerjährungsfristgeltenzugunstendesHotelsauchbeiVerletzungvonVerpflichtungenbeiderVertragsanbahnungundpositiverVertragsverletzung.III.Leistungen,Preise,Zahlung,Aufrechnung1.DasHotelistverpflichtet,dievomKundengebuchtenZimmerbereitzuhaltenunddievereinbartenLeistungenzuerbringen.2.DerKundeistverpflichtet,diefürdieZimmerüberlassungunddievonihminAnspruchgenommenenweiterenLeistungengeltendenbzw.vereinbartenPreisedesHotelszuzahlen.DiesgiltauchfürvomKundenveranlassteLeistungenundAuslagendesHotelsanDritte.3.DievereinbartenPreiseschließendiejeweiligegesetzlicheMehrwertsteuerein.ErhöhtsichderMehrwertsteuersatzzumTagederLeistungserbringung,soändernsichdiejeweilsvereinbartenPreiseentsprechend.DasHotelistberechtigt,dieMehrwertsteuernachzubelasten.ÜberschreitetderZeitraumzwischenVertragsabschlussundVertragserfüllung4MonateunderhöhtsichdervomHotelallgemeinfürderartigeLeistungenberechnetePreis,sokanndiesesdenvertraglich

vereinbartenPreisangemessen,höchstensjedochum10%,anheben.4.DiePreisekönnenvomHotelfernergeändertwerden,wennderKundenachträglichÄnderungenderAnzahldergebuchtenZimmer,derLeistungdesHotelsoderderAufenthaltsdauerderGästewünschtunddasHoteldemzustimmt.5.RechnungendesHotelsohneFälligkeitsdatumsindbinnen10TagenabZugangderRechnungohneAbzugzahlbar.DasHotelistberechtigt,aufgelaufeneForderungenjederzeitfälligzustellenundunverzüglicheZahlungzuverlangen.BeiZahlungsverzugistdasHotelberechtigt,ZinseninHöhevonderzeit8%bzw.beiRechtsgeschäften,andeneneinVerbraucherbeteiligtist,5%überdemBasiszinssatzderEuropäischenZentralbankzuberechnen.DemKundenbleibtderNachweiseinesniedrigeren,demHoteldereineshöherenSchadensvorbehalten.FürjedeMahnungnachVerzugseintritthatderKundeMahnkosteninHöhevonEuro5.‐‐ zuerstatten.AlleweiterenKosten,dieimRahmeneinesInkassosanfallen,trägtderKunde.6.DasHotelistberechtigt,beiVertragsschlussoderdanach,unterBerücksichtigungderrechtlichenBestimmungenfürPauschalreiseneineangemesseneVorauszahlungoderSicherheitsleistungzuverlangen.DieHöhederVorauszahlungunddieZahlungsterminekönnenimVertragschriftlichvereinbartwerden.7.FerneristdasHotelberechtigt,zuBeginnundwährenddesAufenthaltsvomKundeneineangemesseneVorauszahlungoderSicherheitsleistungimSinnevorstehenderNr.6fürbestehendeundkünftigeForderungenausdemHotelaufnahmevertragzuverlangen,soweiteinesolchenichtbereitsgemäßvorstehenderNr.6erfolgtist.8.DerKundekannnurmiteinerunstreitigenoderrechtskräftigenForderunggegenübereinerForderungdesHotelsaufrechnenodermindern.IV.RücktrittdesKunden(Abbestellung,Stornierung)1.EinRücktrittdesKundenvondemmitdemHotelgeschlossenenVertragbedarfderschriftlichenZustimmungdesHotels.Erfolgtdiesenicht,soistdervereinbartePreisausdemVertragauchdannzuzahlen,wennderKundevertraglicheLeistungennichtinAnspruchnimmt(Schadensersatz).DiesgiltnichtinFällendesLeistungsverzugesdesHotelsodereinervonihmzuvertretendenUnmöglichkeitderLeistungserbringung.2.SofernzwischendemHotelunddemKundeneinTerminzumRücktrittvomVertragschriftlichvereinbartwurde,kannderKundebisdahinvomVertragzurücktreten,ohneZahlungs‐ oderSchadensersatzansprüchedesHotelsauszulösen.DasRücktrittsrechtdesKundenerlischt,wennernichtbiszumvereinbartenTerminseinRechtzumRücktrittschriftlichgegenüberdemHotelausübt,sofernnichteinFalldesLeistungsverzugesdesHotelsodereinevonihmzuvertretendeUnmöglichkeitderLeistungserbringungvorliegt.3.BeivomKundennichtinAnspruchgenommenenZimmernhatdasHoteldieEinnahmenausanderweitigerVermietungderZimmersowiedieeingespartenAufwendungenanzurechnen.4.DemHotelstehtesfrei,denihmentstehendenundvomKundenzuersetzendenSchadenzupauschalieren.DerKundeistdannverpflichtet,90%desvertraglichvereinbartenPreisesfürÜbernachtungmitoderohneFrühstück,70%fürHalbpensions‐ und60%fürVollpensionsarran‐

gementszuzahlen.DemKundenstehtderNachweisfrei,dasskeinSchadenentstandenoderderdemHotelentstandeneSchadenniedrigeralsdiegefordertePauschaleist.V.RücktrittdesHotels1.SoferneinRücktrittsrechtdesKundeninnerhalbeinerbestimmtenFristschriftlichvereinbartwurde,istdasHotelindiesemZeitraumseinerseitsberechtigt,vomVertragzurückzutreten,wennAnfragenandererKundennachdenvertraglichgebuchtenZimmernvorliegenundderKundeaufRückfragedesHotelsaufseinRechtzumRücktrittnichtverzichtet.DiesgiltentsprechendbeiEinräumungeinerOption.2.WirdeinevereinbarteVorauszahlungauchnachVerstreicheneinervomHotelgesetztenangemessenenNachfristmitAblehnungsandrohungnichtgeleistet,soistdasHotelebenfallszumRücktrittvomVertragberechtigt.3.FerneristdasHotelberechtigt,aussachlichgerechtfertigtemGrundvomVertragaußerordentlichzurückzutreten,beispielsweisefallshöhereGewaltoderanderevomHotelnichtzuvertretendeUmständedieErfüllungdesVertragesunmöglichmachen;HotelleistungenunterirreführenderoderfalscherAngabewesentlicherTatsachen,z.B.inderPersondesKundenoderdesZwecks,gebuchtwerden;dasHotelbegründetenAnlasszuderAnnahmehat,dassdieInanspruchnahmederHotelleistungdenreibungslosenGeschäftsbetrieb,dieSicherheitoderdasAnsehendesHotelsinderÖffentlichkeitgefährdenkann,ohnedassdiesdemHerrschafts‐ bzw.OrganisationsbereichdesHotelszuzurechnenist;einVerstoßgegenobenGeltungsbereichAbsatz2vorliegt.4.DasHotelhatdenKundenvonderAusübungdesRücktrittsrechtsunverzüglichinKenntniszusetzen.5.NichtgenehmigteVorstellungsgespräche,Verkaufs‐ undähnlicheVeranstaltungenkanndasHotelunterbindenbzw.abbrechen.6.BeiberechtigtemRücktrittdesHotelsoderUnterbindungeinernichtgenehmigtenVeranstaltunggemäßobigerNr.5entstehtkeinAnspruchdesKundenaufSchadensersatz.VI.Zimmerbereitstellung,übergabeundrückgabe1.DerKundeerwirbtkeinenAnspruchaufdieBereitstellungbestimmterZimmeroderVeranstaltungsräume.2.GebuchteZimmerstehendemKundenab14.00UhrdesvereinbartenAnreisetageszurVerfügung.DerKundehatkeinenAnspruchauffrühereBereitstellung.SofernnichtausdrücklicheinespätereAnkunftszeitvereinbartoderdasZimmervorausbezahltwurdehatdasHoteldasRecht,gebuchteZimmernach18.00Uhranderweitigzuvergeben,ohnedassderKundehierauseinenAnspruchgegendasHotelherleitenkann.AnsprüchedesHotelsausKlauselIVbleibenvondieserRegelungunberührt.3.AmvereinbartenAbreisetagsinddieZimmerdemHotelspätestensum11.00UhrgeräumtzurVerfügungzustellen.DanachkanndasHotelüberdenihmdadurchentstehendenSchadenhinausfürdiezusätzlicheNutzungdesZimmersbis18.00Uhr50%desvollenLogispreises(Listenpreises)inRechnungstellen,ab18.00Uhr100%.VertraglicheAnsprüchedesKundenwerdenhierdurchnichtbegründet.DemKundenstehtesfrei,demHotelnachzuweisen,dassdiesemkein

odereinwesentlichniedrigererSchadenentstandenist.VII.HaftungdesHotels1.DasHotelhaftetmitderSorgfalteinesordentlichenKaufmannsfürseineVerpflichtungenausdemHotelaufnahmevertrag.AnsprüchedesKundenaufSchadensersatzsindausgeschlossen.HiervonausgenommensindSchädenausderVerletzungdesLebens,desKörpersoderderGesundheit,wenndasHoteldiePflichtverletzungzuvertretenhat,fernersonstigeSchädendieaufeinervorsätzlichenodergrobfahrlässigenPflichtverletzungdesHotelsberuhenundSchäden,dieaufeinervorsätzlichodergrobfahrlässigenVerletzungvonvertragstypischenPflichtendesHotelsberuhen.EinerPflichtverletzungdesHotelsstehtdieeinesVertretersoderErfüllungsgehilfengleich.SolltenStörungenoderMängelandenLeistungendesHotelsauftreten,wirddasHotelbeiKenntnisoderaufunverzüglicheRügedesKundenbemühtsein,fürAbhilfezusorgen.DerKundeistverpflichtet,dasihmZumutbareeizutragen,umdieStörungzubehebenundeinenmöglichenSchadengeringzuhalten.2.FüreingebrachteSachenhaftetdasHoteldemKundennachdengesetzlichenBestimmungen,dasistbiszumHundertfachendesZimmerpreises,höchstensEuro3.500,‐,sowiefürGeld,WertpapiereundWertgegenständebiszuEuro800,‐.Geld,WertpapiereundWertgegenständekönnenbiszueinemHöchstwertentsprechendderVersicherungssummedesHotelsimHotelsafeaufbewahrtwerden.DasHotelempfiehlt,vondieserMöglichkeitGebrauchzumachen.DieHaftungsansprücheerlöschen,wennnichtderKundeunverzüglichnachErlangenderKenntnisvonVerlust,ZerstörungoderBeschädigungdemHotelAnzeigemacht(§703BGB).DieHaftungentstehtnurdann,wenndieZimmeroderVeranstaltungsräume,indenendieGegenständebelassenwurden,verschlossenwaren.3.SoweitdemKundeneinStellplatzinderHotelgarageoderaufeinemHotelparkplatz,auchgegenEntgelt,zurVerfügunggestelltwird,kommtdadurchkeinVerwahrungsvertragzustande.BeiAbhandenkommenoderBeschädigungaufdemHotelgrundstückabgestellteroderrangierterraftfahrzeugeundderenInhaltehaftetdasHotelnicht,außerbeiVorsatzodergroberFahrlässigkeit.DiesgiltauchfürErfüllungsgehilfendesHotels.4.WeckaufträgewerdenvomHotelmitgrößterSorgfaltausgeführt.EineHaftungwirdnichtübernommen.Nachrichten,PostundWarensendungenwerdenmitSorgfaltbehandelt.DasHotelübernimmtdieZustellung,Aufbewahrungund ‐ aufWunsch ‐ gegenEntgeltdieNachsendungderselben.VorstehendeNr.1Sätze2bis4geltenentsprechend.5.ZurückgebliebeneSachenwerdennuraufVerlangen,RisikoundKostendesKundennachgesandt.DasHotelbewahrtdieSachendreiMonateauf,danachwerdensie,soferneinerkennbarerWertbesteht,demlokalenFundbüroübergeben.SoweitkeinerkennbarerWertbesteht,behältsichdasHotelnachAblaufderFristeineVernichtungvor.VIII.Schlussbestimmungen1.ÄnderungenoderErgänzungendesVertrags,derAntragsannahmeoderdieserGeschäftsbedingungenfürdieHotelaufnahmesollenschriftlicherfolgen.EinseitigeÄnderungenoderErgänzungendurchdenKundensindunwirksam.2.Erfüllungs‐ undZahlungsortistderSitzdesHotels.

3.AusschließlicherGerichtsstand ‐ auchfürScheck‐ undWechselstreitigkeiten ‐ istimkaufmännischenVerkehristderSitzderGesellschaftWaghäusel.SoferneinVertragspartnerdieVoraussetzungdes§38Absatz1ZPOerfülltundkeinenallgemeinenGerichtsstandimInlandhat,giltalsGerichtsstandKarlsruhe.4.EsgiltdeutschesRecht.DieAnwendungdesUN‐ KaufrechtsunddesKollisionsrechtsistausgeschlossen.5.SollteneinzelneBestimmungendieserAllgemeinenGeschäftsbedingungenfürdieHotelaufnahmeunwirksamodernichtigseinoderwerden,sowirddadurchdieWirksamkeitderübrigenBestimmunennichtberührt.ImÜbrigengeltendiegesetzlichenVorschriften

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Hotel am Schloßpark Essen

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Hotels am Schlosspark und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus. Dies gilt auch für E-Mails.

2. Gruppenreservierungen

Bei der Buchung von mehr als zwei Gästezimmern wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Hotels am Schlosspark im vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell ist (sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 10 % des bestellten Kontingentes bis 7 Tage vor Mietbeginn möglich. Eine Optionsfrist läuft, solange nichts anderes vereinbart wurde, mit der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 5 Werktagen über 10 Werktage. Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: Bis 6 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann bis Vollendung von 4 Wochen vor Anreise: 30% des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 2 Wochen 50 % des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 3 Tagen vor Anreise 80 %, ab dann 100 % des Gesamtumsatzes (incl. Gastronomieverpflegung). Bei Teilstornierungen gelten die Rücktrittsrechte wie unter Punkt 4. Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen MwSt., Bedienungsgeld und aller Abgaben. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich das Hotel am Schlosspark vor, dem Gast Anzahlungen in Höhe von bis zu 50% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind – sofern sie nicht einen anderen Fälligkeitstermin enthalten – sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar oder mit einer vom Hotel am Schlosspark akzeptierten gültigen EC-Karte zu begleichen. Sollten offene Forderungen gegen den Besteller bestehen, hat das Hotel am Schlosspark das Recht weiteren Gästen desselben Bestellers den Zutritt zum Hotel zu verwehren.

b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Hotels am Schlosspark aufrechnen oder mindern.

4. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen

a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen erfolgen generell schriftlich per Post oder via Fax. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Hotel am Schlosspark. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen.
bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises, 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises, 6 bis 2 Tage vor Mietbeginn = 80% des Mietpreises, 1 Tag vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.

b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Karten aller Art, Theater, Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.

c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel am Schlosspark hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel am Schlosspark über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Anteilige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels am Schlosspark.

5. Wertsachen

Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Haussafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Hotel am Schlosspark bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

6. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) ist untersagt und führt unverzüglich zum Hausverbot. Ebenso haftet der Verursacher in vollem Umfang für entstehende Kosten z.B. durch Fehlalarm haftbar zu machen. Generell haftet die NHB Betriebsgesellschaft nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden. Für entstandene Schäden, auch durch höhere Gewalt (Stromschwankungen, Sturmschäden, Wasserschäden, Dachlawinen, Hagel, Wandalismus, Diebstahl) an abgestellten Fahrzeugen, Fahrrädern und Motorrädern sowie deren Verlust übernimmt das Hotel am Schlosspark grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt für auch für alle öffentlichen Flächen insbesondere Garderoben.

7. Hausordnung

Es gilt die Hausordnung des Hotels am Schlosspark. Auf andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen. Ab 22:00 Uhr ist eine angemessene Nachtruhe einzuhalten. Auf Ordnung, Sauberkeit, ein sparsamen Energieverbrau sowie sorgsamen Umgang mit dem Gebäude und dessen Inventar ist zu achten. Ist der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers über dem allgemein als normal zu bezeichnenden, ist das Hotel berechtigt, vom Gast eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten zu berechnen. Die Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmungen auf den Zimmern wird grundsätzlich mit dem doppelten Logispreis (Listenpreis) pro Nacht mindestens jedoch € 150,00 berechnet. Haustiere – zwei- und vierbeinige – sind grundsätzlich vorher anzumelden und werden mit einer Reinigungspauschale von EUR 15,00 pro Tier und Tag berechnet. Im Restaurant, insbesondere beim Frühstück, sind Haustiere nicht gestattet.

8. Technische Einrichtungen

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Hotel anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,– erkennt der Gast an.

9. Kündigung durch das Hotel

Das Hotel ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Hotels schadet. (Mitglieder der NPD oder anderen Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

10. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Hotels am Schlosspark und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Esen vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihrer möglichst nahekommenden Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

„Hinweis nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG:
Wir weisen Sie darauf hin, dass die nachfolgend benannte Stelle als Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten zuständig ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str.8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil.“

Die Geschäftsführung
Hotel Am Schlosspark Essen , Stand Juli 2020

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